Verfasst von:
Sascha am
25.01.2005 17:08
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THEMA: Fortbildungskosten |
Ich mach seit September 2003 eine Fortbildung. Sie endet aber erst 2007.
Zur zeit muß ich für den Kurs voll aufkommen (Quartalszahlungen). Aber bei bestandener Prüfung bekomme ich 50 % der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren erstattet.
Zu dieser Vereinbarung mußte ich einen Vertrag abschließen wo drin steht, das ich den Anteil den das Unternehmen bezahlt nicht als Werbungskosten geltent machen darf.
Tja, jetzt weiß ich nicht wie ich das in die Steuererklärung eintragen soll.
Soll ich direkt 50% meiner Kosten eintragen, oder 100% und nach drei Jahren unter Fortbildungskosten/Erstattungen den entsprechend hohen betrag eingeben, ich weiß es nicht. Brauch Rat?!
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Verfasst von:
Daggi am
25.01.2005 17:08
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THEMA: Re: Fortbildungskosten |
TIP:
trag die vollen Kosten ein und hol Dir soviel wie mögl. vom Fiskus zurück.
Vergiss dabei die Fahrtkosten, Arbeitsunterlagen, Verpflegung usw. nicht.
Nach bestandener Prüfung streichst Du Dir die 50% von AG ein und machst davon ´nen tollen Urlaub. |
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Verfasst von:
Christine am
25.01.2005 17:08
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THEMA: Re: Fortbildungskosten |
Erstens würde ich mich auf so eine Vereinbarung (50% in 2007 zurückbekommen) nicht einlassen. Wer weiß, was bis dahin passiert. Wenn das Unternehmen Sie dazu verpflichten will, dass Sie die Kosten, die das Unternehmen (vielleicht irgendwann) ersetzen wird, nicht als Werbungskosten geltend machen, dann muss der Betrieb Ihnen diese Fortbildungskosten gleich ersetzen - meine ich.
ABER: Zweitens - hier ist ein ÖSTERREICHISCHES Steuerforum !!! |
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