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Verfasst von: betrieb am 25.01.2005 16:54
 


THEMA:  Wohnung nach betriebsaufgabe.
Ich habe eine Wohnung gekauft, die zu 100% betrieblich genutzt wird. Was passiert wenn ich die selbständige Tätigkeit aufgebe ? Rechtsform der Firma: Einzelfirma
Verfasst von: Christine am 25.01.2005 16:54
 


THEMA:  Re: Wohnung nach betriebsaufgabe.
Wenn Sie die selbständige Tätigkeit aufgeben, müssen Sie die Wohnung verkaufen, oder in Ihr Privatvermögen übernehmen. Im Fall eines Verkaufes an eine dritte Person ist der tatsächliche Verkaufserlös, bei Übernahme ins Privatvermögen der Verkehrswert anzusetzen. Der Rein-Erlös zählt zum "Aufgabegewinn". Weitere wichtige Kurzinfos finden Sie in der Broschüre "Betriebsverkauf und -aufgabe" der WKO.
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