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Verfasst von: Nicole am 24.01.2005 16:57
 


THEMA:  Privateinlage
Ich mache die Buchhaltung für einen Freund von mir. Er hat sich als einzelfirma selbstständig gemacht. Meine Frage íst jetzt: Er möchte seinen Privaten Drucker in das Geschäftvermögen aufnehmen. Wird dieser dann als Privateinlage und Geschäftsausstättung gebucht??? Und wie setze ich den Wert fest. Der Drucker wurde vor ca. 1 Jahr über Ebay gekauft???ß
Verfasst von: Christine am 24.01.2005 16:57
 


THEMA:  Re: Privateinlage
Wenn der Drucker zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist er als Sacheinlage (Privateinlage) in den Betrieb aufzunehmen. Dort stellt er Anlagevermögen dar, wenn der Nettowert über 400 Euro liegt, sonst geringwertiges Wirtschaftsgut. Was hat der Drucker gekostet ? Wie alt ist er ? Falls der Freund in seiner Wohnung selbständig tätig ist, muss für PC u. Drucker, etc. auch ein Privatanteil (üblich sind 40%) angesetzt werden.
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