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Verfasst von: fössl gabriele am 18.01.2005 19:36
 


THEMA:  Erlöse aus Heißgetränkeautomaten
mit welchem Steuersatz werden Erlöse aus Heißgetränkeautomaten versteuert? Wird unterschieden ob es sich um Kaffee, Kakao, Suppe oder Cappuccino (Kaffee, Aufheller, Kakao u. Zucker)handelt, und nach welchen Kriterien (Inhaltsstoffen?) wird entschieden. Danke für die Antwort
Verfasst von: Christine am 18.01.2005 19:36
 


THEMA:  Re: Erlöse aus Heißgetränkeautomaten
Kaffee inkl. Milch und Zucker = 20% Kakao (= Milchgetränk) = 10% Suppe = 10% Wenn der Automat nicht registriert, wieviel wovon konsumiert wurde, muss der Erlös nach dem Wareneinsatz + Rohaufschlag ermittelt werden.
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