Verfasst von:
fössl gabriele am
18.01.2005 19:36
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THEMA: Erlöse aus Heißgetränkeautomaten |
mit welchem Steuersatz werden Erlöse aus Heißgetränkeautomaten versteuert? Wird unterschieden ob es sich um Kaffee, Kakao, Suppe oder Cappuccino (Kaffee, Aufheller, Kakao u. Zucker)handelt, und nach welchen Kriterien (Inhaltsstoffen?) wird entschieden. Danke für die Antwort |
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Verfasst von:
Christine am
18.01.2005 19:36
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THEMA: Re: Erlöse aus Heißgetränkeautomaten |
Kaffee inkl. Milch und Zucker = 20%
Kakao (= Milchgetränk) = 10%
Suppe = 10%
Wenn der Automat nicht registriert, wieviel wovon konsumiert wurde, muss der Erlös nach dem Wareneinsatz + Rohaufschlag ermittelt werden. |
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