Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Egon am 15.01.2005 09:41
 


THEMA:  Angestellt + neuer Selbständiger
Ich habe einen Job im Angestelltenverhältnis und habe versucht mich zu informieren wegen einer zusätzlichen Tätigkeit als Neuer Selbständiger. Bei der SV der gewerblichen Wirtschaft wurde mir mitgeteilt, dass ich (sobald die Geringfügigkeitsgrenze überstiegen ist) SV-Beiträge (SV 9 % + PV 15 %) leisten muss. D. h. ich zahle PV in zwei Töpfe ein, bekomme aber Pension nur aus jenem Topf, in dem ich 15 Jahre vor Pensionsantritt die meisten Beiträge eingezahlt habe. Stimmt das wirklich? Besteht keine Möglichkeit, diese Beiträge zurückzubekommen? So wie sich mir die Sache darstellt, zahle ich eine Leistung ein, die ich dann nicht erhalte. Danke. Egon
Verfasst von: Jutta Rapp am 15.01.2005 09:41
 


THEMA:  Re: Angestellt + neuer Selbständiger
Wenn Sie der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eine Lohnbestätigung des Dienstgebes (Formular) vorlegen, werden nur die Differenzbeträge auf die Höchstbemessungsgrundlage vorgeschrieben. Auch gibt es Begünstigungen für Neugründer. Die Pension wird nicht nur von jener Stelle ausbezahlt, wo Sie die meisten Beiträge geleistet haben, sondern alle Beiträge zusammen sind für die Pension maßgebend. Da es seit kurzem gesetzliche Änderungen bei den Pensionen bzw. deren Berechnungen gibt, sind für eine Auskunft noch zusätzliche Angaben notwendig. www.steuerberater-rapp.at
Verfasst von: Christine am 15.01.2005 09:41
 


THEMA:  Re: Angestellt + neuer Selbständiger
In der Broschüre "Erstinformation Gewerbliche SV" ist nachzulesen: Für JEDE Erwerbstätigkeit müssen bis zur Erreichung der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage Versicherungsbeiträge geleistet werden. Es besteht also "Mehrfachversicherung" in der PV, KV und UV, wenn neben der selbständ. auch eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt wird. Die Mehrfachversicherung bewirkt: In der PV eine Zusammenrechnung der Beitragsgrundlagen und in Folge eine höhere Pension. In der KV die Wahl zwischen den einzelnen Krankenversicherungen. In der Unfallversicherung den Schutz für alle versicherten Erwerbstätigkeiten. Die Ausnahme von der PV und KV (nicht aber UV) kann bei der SVA beantragt werden, wenn in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 1 Jahr eine GSV-Pflichtversicherung vorlag UND die jährl. Nettoumsätze 22000 Euro UND die Einkünfte aus dieser Tätigkeit die jährliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen (oder sobald das Regelpensionsalter erreicht wurde). LG - Christine
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.133.131.168 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.