Sie können Zahnbehandlungskosten (auch Ihrer Kinder) als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Problem: die Belastung ist nur dann außergewöhnlich, wenn eine gewisse Größenordnung überschritten wurde. Der Selbstbehalt liegt zwischen 6% und 12% des Einkommens (für Kinder senkt sich der Selbstbehalt weiter)...
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