Verfasst von:
Lorane25 am
11.01.2005 05:23
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THEMA: Umsatzsteuer |
Habe auch ein kleines delikates Problem.
Ich bin freie Dienstnehmerin und zahle ganz normal Einkommenssteuer an das Finanzamt.
Nun ist es so, daß ich unabhängig von dieser Tätigkeit nebenbei als Hobbyfotografin mein Glück versuche. Diese Bilder möchte ich an diverse Fotoagenturen verkaufen.
Dort wird nach meiner UID-Nr. gefragt.
Ab wann muß ich denn Umsatzsteuer bezahlen? Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Wie ist die gesetzliche Regelung?
Null Ahnung vom Steuer-Dschungel ich habe
... :-)
BITTE HELFT MIR!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.01.2005 05:23
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THEMA: Re: Umsatzsteuer |
Bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 22.000 im Jahr kann man als Kleinunternehmer gelten. Für diese Unternehmen werden keine UID-Nr vergeben. In solchen Fällen macht man auf seinen Rechnungen (Honorarnoten) den Vermerk, dass man Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG ist. Es darf auch keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen angeführt sein.
Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit auf die Befreiung als Kleinunternehmer zu verzichten und stellen alle Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. In diesem Fall bekommen Sie beim Finanzamt eine UID-Nr.
www.steuerberater-rapp.at
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