Verfasst von:
isabelle am
11.01.2005 08:18
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THEMA: arbeitslos und honorarnote? |
hallo,
ich bin zurzeit arbeitslos und habe nun ein angebot 3 tage auf honorarbasis zu arbeiten.
ist das möglich? was muss ich berücksichtigen? muss ich mich für diese 3 tage von der arbeitslose abmelden?
ich danke schon vorab für eure hilfe.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.01.2005 08:18
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THEMA: Re: arbeitslos und honorarnote? |
Auf Honorarbasis zu arbeiten bedeutet entweder einen Gewerbeschein zu haben oder ein Freiberufler zu sein (je nach Art der Tätigkeit) oder als freier Dienstnehmer (wird wie ein normaler Arbeitnehmer bei der Gebietskrankenkasse angemeldet) zu arbeiten. In allen genannten Fällen sind Sie mit dem Jahreseinkommen einkommensteuerpflichtig, und müssen, wenn gewisse Grenzen überschritten werden, eine Einkommensteuererklärung legen.
Ob Sie sich vom Arbeitslosenbezug abmelden müssen, sagt Ihnen das AMS.
www.steuerberater-rapp.at
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