Verfasst von:
Matthias am
10.01.2005 20:42
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THEMA: freier Dienstvertrag |
Kurze Erläuterung meines Problems:
Vor 6 Jahren habe ich anläßlich des Erwerbs einer Immobilie, die ich seither vermiete, auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Seit Jänner diesen Jahres habe ich einen freien Dienstvertrag. Heißt das also, dass ich unabhängig von dem Betrag den ich bekomme, Umsätzsteuer abführen muss?
Muss ich dann auch dem Unternehmen eine Rechnung stellen, und wenn ja wie muss diese ausschauen, da der Unternehmer ja von dem Geld das mir zusteht noch die SV in Höhe von 13,8 % (Arbeitslosenversicherung ist nicht enthalten) abzieht.
Muss die Rechnung etwa so ausschauen?
50 h zum vereinbaren Stundenlohn von 10 Eur
abzüglich SV 13,8 % (69 EUR)
Zw-Summe 431 Eur
zuzüglich 20 % USt. (86,20)
ergibt einen Rechnungsbetrag von 517,20 Eur
Vielen Dank im Voraus.
Matthias |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
10.01.2005 20:42
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THEMA: Re: freier Dienstvertrag |
Das Umsatzsteuergesetz trennt nicht zwischen Vermietung und anderen Einkunftsarten. Sie sind auch mit den Einkünften aus dem freien Dienstvertrag umsatzsteuerpflichtig.
Die Umsatzsteuer ist in Ihrem Beispiel von EUR 500,00 zu berechnen (= EUR 100,00), die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sind EUR 500,00. Der Rechnungsendbetrag lautet daher auf EUR 531,00.
www.steuerberater-rapp.at
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