Ich bin noch bis August 05 Kindergeldempfängerin und möchte jetzt langsam wieder zu arbeiten beginnen.
Ich bin Physiotherapeutin und die Praxis muss erst wieder ins laufen kommen - es ist also am Anfang nicht mit grossen Gewinnen aber mit hohen Investitionen zu rechnen.
Wird mein Bruttoumsatz oder die Einkommenssteuerbemessungsgrundlage ( also abzüglich der Investitionen, Werbungskosten, Miete, Maklergebühren...)zur Berechnung für die Zuverdienstgrenze herangezogen?
Danke!!! |
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