Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen, da ich mich in einer schwierigen steuerlichen Situation befinde.
Ich bin in Österreich als Kleinunternehmer gestartet und habe 2023 sowohl in Deutschland als auch in den USA Umsätze erzielt. Mein Gesamtergebnis 2023:
- Inländische Umsätze in Österreich: ca. 5.000 €
- Auslandsumsätze: Der Rest, vor allem in Deutschland (EU) und den USA (Drittland).
- Werbeausgaben: Ich habe ca. 85.000 € für Facebook-Werbung bezahlt, um meine Dienstleistungen zu bewerben.
Ich habe jedoch erst jetzt erkannt, dass ich durch die Facebook-Werbung möglicherweise unter die Reverse-Charge-Regelung falle und nachträglich Umsatzsteuer in Österreich abführen müsste. Hier die Eckpunkte meines Problems:
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Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:
- Zählen nur inländische Umsätze in Österreich zur 40.000-€-Grenze, oder werden auch meine Umsätze in Deutschland und den USA mitgerechnet?
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Reverse-Charge und Nachzahlung:
- Wenn ich für die Facebook-Werbung (Reverse-Charge) Umsatzsteuer nachzahlen muss, würde das eine enorme Belastung bedeuten, da ich keine Gewinne gemacht habe und die 20 % Umsatzsteuer auf 85.000 € nicht zahlen kann.
- Gibt es hier Spielräume, um Nachzahlungen zu stunden oder die Belastung zu reduzieren?
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Nachträglicher Wechsel auf Regelbesteuerung:
- Ist es möglich, rückwirkend für 2023 zur Regelbesteuerung zu wechseln, obwohl wir schon Ende 2024 haben?
- Mein Ziel wäre es, die Vorsteuer auf die Werbeausgaben geltend zu machen, da dies meine finanzielle Belastung erheblich reduzieren würde.
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Härtefallregelungen:
- Kann ich mich an das Finanzamt wenden, um eine Stundung oder sogar einen teilweisen Erlass der Umsatzsteuer aufgrund finanzieller Härte zu beantragen?
Mir ist bewusst, dass manche Teile meiner Fragen den Rahmen eines Forums sprengen könnten. Dennoch bin ich um jeden Tipp oder Hinweis – sei es zu gesetzlichen Grundlagen oder praktischen Erfahrungen – sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
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