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Verfasst von: Harald Reiss am 29.10.2024 18:29
 


THEMA:  Kleinunternehmer 2024

kurz zu mir: Kleinunternehmer, Umsatz-steuerbefreit, erbringe Leistungen die normal mit 20% versteuert werden und wende die Kleinunternehmerpauschale an.

Wie hoch ist der maximale Betrag den ich an Honorarnoten für das Jahr 2024 inkl. der 15% Toleranz stellen kann.


35000€ Netto Umsatzgrenze 2024

entspricht maximal Honorarnoten in Höhe von 42000€  (3500/100*120) =42000€

48300€ wäre inkl. der 15% Toleranz an Honorarnoten möglich (42000 /100*115)= 48300€


48300€ ist der maximale Betrag, damit ich noch unter der Grenze liege und die Kleinunternehmerpauschalierung anwenden kann.

Liege ich damit richtig?

Danke!

Verfasst von: Jeannie am 11.11.2024 13:41
 


THEMA:  Kleinunternehmer 2024

Denken Sie daran, dass diese 15 % Toleranz nur 1 x in 5 Jahren genutzt werden kann, sonst tritt die USt-Pflicht für alle Folgejahre in Kraft, auch dann, wenn Sie weit weniger Umsatz machen.

LG Jeannie

Verfasst von: Jeannie am 02.12.2024 13:41
 


THEMA:  Kleinunternehmer 2024

Neuregelung 2025:

Neben der Anhebung der Umsatzgrenze auf 55.000,-- brutto wird die Toleranz auf 10 % gesenkt. 

Neu ist auch, dass dann nicht für das ganze Jahr rückwirkend die USt. zu berechnen ist, sondern nur für die Umsätze, die die 10 % übersteigen. Und für alle weiteren Umsätze der Folgejahre. Liegt der Umsatz über dem SChwellenwert, aber nciht mehr als 10 %, ist im laufenden Jahr kein USt. zu verrechnen und abzuführen, sehr wohl aber ab dem Folgejahr.

Das heißt, die Regelung mit "Überschreiten 1x in 5 Jahren" fällt.

LG Jeannie

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