Hallo,
ich habe einen Verein mit 5 Funktionären (Obmann etc).
Der Verein ist gemeinnützig tätig und macht Schulungen/Vorträge zum Thema Rassissmuss/Gewalt etc.
Die Funktionäre zahlen sich von den Honorare größtenteils aus bzw. sie stellen an den Verein Rechnungen (Werkvertrag)
Nun meine Fragen:
- Wie hoch können diese Honorare der Werkverträge sein? Es sollte ja angemessen sein und nicht eine Art "verdeckte Gewinnausschüttugn"
- Es gibt ja auch diese Aufwandsentschädigung - wie hoch setzt man diese an?
Diese sind ja dann als sonstige EK zu versteuern, oder?
- Muss der Verein für diese Aufwandsentschädigungszahlungen bzw. für die Werktverträge (da Vortragende) eine 109a Meldung machen oder?
Vielen Dank im Voraus.
Vereine sind leider so gar nicht meines.
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