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Verfasst von: Jasmin am 26.09.2024 18:04
 


THEMA:  Verein Werkvertrag/Aufwandsentschädigung/109a

Hallo,

ich habe einen Verein mit 5 Funktionären (Obmann etc).

Der Verein ist gemeinnützig tätig und macht Schulungen/Vorträge zum Thema Rassissmuss/Gewalt etc.

Die Funktionäre zahlen sich von den Honorare größtenteils aus bzw. sie stellen an den Verein Rechnungen (Werkvertrag)

 

Nun meine Fragen:

  • Wie hoch können diese Honorare der Werkverträge sein? Es sollte ja angemessen sein und nicht eine Art "verdeckte Gewinnausschüttugn"
  • Es gibt ja auch diese Aufwandsentschädigung - wie hoch setzt man diese an? 
    Diese sind ja dann als sonstige EK zu versteuern, oder?
  • Muss der Verein für diese Aufwandsentschädigungszahlungen bzw. für die Werktverträge (da Vortragende) eine 109a Meldung machen oder?

Vielen Dank im Voraus.

Vereine sind leider so gar nicht meines.

 

 

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