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Verfasst von: Andreas am 11.09.2024 19:26
 


THEMA:  Gewinn aus e-Geld-Einlösung versteuern?

Hallo,

im Zuge einer Internetsuche bin ich auf einen Onlineshop gestoßen, welcher digitale Waren verkauft (downloadbare Videospiele, Wertgutscheine, e-Geld-Guthaben). Durch Nutzung eines Rabattcodes lassen sich, nach Abzug der Produktkosten und Bearbeitungsgebühren, die Waren zu einem vergünstigten Preis kaufen. Neben den Wertgutscheinen (Amazon, etc.) ist auch möglich e-Geld-Guthaben unter dem Nennwert einzukaufen. Bei einem 100€ Nennwert, müsste man nach den Gebühren ca. 96,50€ dafür bezahlen (zahlbar über Banküberweisung, Kreditkarten, etc.). Wie ist eine solcher Eintausch zu bewerten?
Weiters lässt sich der e-Geld-Gutschein beim Emittenten auf das e-Geld-Kundenkonto einlösen, und von dort auf ein Bankkonto auszahlen. Dadurch ist es möglich einen Gewinn zu erzielen. Wie ist dieses Vorgehen zu bewerten? Stellt das eine unternehmerische Tätigkeit dar? Oder handelt es sich bei e-Geld um ein Wertpapier, ähnlich Aktien? Vielen Dank!

Verfasst von: Jeannie am 11.11.2024 12:27
 


THEMA:  Gewinn aus e-Geld-Einlösung versteuern?

Durch die wiederholte Tätigkeit mit dem Ziel Gewinn zu erzielen, ist dies steuerpflichtig. Bis zu einem Gewinn von 730,- im Jahr brauchen Sie nichts zu tun, da bleibt es steuerfrei.

In vielen Detailbereichen, besonders in neuen Bereichen, gibt es noch keine Entscheidungen, wie die Gewinne einzuordnen sind. Ich würde es als Kapitalgewinne einordnen.

LG Jeannie

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