Hallo, ich werde im kommenden Jahr auf die E1 Einkommenssteuererklärung wechseln, da ich neben meiner Angestelltentätigkeit kleinere Honorartätigkeiten erledige, die den Freibetrag (730€) übersteigen. Ich stelle stets Honorarnoten. MEine Frage ist, muss ich diese dann auch bei der Einkommenssteuererklärung online einreichen oder nur auf Nachfrage. Ich verstehe das Sistem nicht. Danke. |