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Verfasst von: Martina am 01.07.2024 20:54
 


THEMA:  Umzug Österreich - Deutschland: Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuererklärung

Guten Tag,

ich bin im Juli 2023 aus Österreich nach Deutschland gezogen. Vorher war ich selbstständig in Österreich tätig, danach in Deutschland. Nun habe ich eine Frage zur Einkommensteuererklärung.

Wenn ich es richtig verstehe, muss ich die in der zweiten Jahreshälfte in Deutschland erzielten Einkünfte für die korrekte Anwendung des Progressionsvorbehalts sowohl in Zeile 440 (Auslandseinkünfte) angeben, als auch in Zeile 9030 (damit sie aus den besteuerten Einkünften ausgeschieden werden).

Wenn ich die entsprechenden Eintragungen vornehme, erhalte ich folgende Fehlermeldung: „Der bei Kennzahl 330 eingegebene Wert stimmt nicht mit den aus E1a, E106b/E11 und E1 errechneten Einkünften aus Gewerbebetrieb überein“.

Wenn ich die Eintragung in Zeile 9030 weglasse, kommt keine Fehlermeldung, allerdings werden dann die in Deutschland erzielten Einkünfte auch besteuert, was ja nicht sein sollte.

Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank vorab!

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