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Verfasst von: Peter am 24.06.2024 10:37
 


THEMA:  Ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt

Guten Morgen!
Ich bin selbständiger Musiker, Wohnsitz und Ansässigkeitstaat ist Österreich. Ich habe Einkünfte aus Deutschland erzielt und Deutschland hat von diesen Einkommen Abzugsteuer erhoben. Laut DBA Deutschland-Österreich sind die Einkommen aus Deutschland in Österreich von der Steuer befreit, aber sie werden bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes für die inländische Einkünfte mitgerechnet. 

Soll in der Steuererklärung (bei Kennzahl 440) das ausländische Bruttoeinkommen (Honorar + Abzugsteuer) oder das tatsächlich auf dem Konto überwiesenes Nettoeinkommen eingegeben werden? 

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