Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter p. am 09.06.2024 23:17
 


THEMA:  Gewerbe ohne Einkommen im ersten Steuerjahr

Hallo,

ich habe im Q4/23 ein IT-Gewerbe gegründet, allerdings noch kein Einkommen generiert, da die Programmierung meiner Software länger als erwartet dauert und ich somit noch nichts verkaufen konnte.

Zusammenfassend habe ich im Jahr 2023 also nur AMS-Einkünfte und von meinem privaten Aktiendepot außerdem Verluste aus Kapitalvermögen (die ja anscheinend leider nicht für den Verlustvortrag verwendet werden können).

Gibt es somit überhaupt eine Eintragung/Angabe, die bei der aktuellen Steuererklärung einen Unterschied für mich machen könnte?

Der einzige Punkt der mir bisher einfallen würde: Da ich von zu Hause aus arbeite, werde ich Ausgaben wie Mietkosten, Strom etc zukünftig als Ausgaben deklarieren, würde es aber für 2023 zwecks hohem Aufwand und nur geringem Nutzen eher weglassen, es sei denn, man muss dies direkt von Anfang an angeben? (Dann würde ich die Summe mangels Einkünften wohl direkt als Verlustvortrag für die kommenden Jahre angeben.)

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.06.2024 11:48
 


THEMA:  Gewerbe ohne Einkommen im ersten Steuerjahr

Sehr geehrter Herr Peter,

Sie müssen die Ausgaben von Ihrem Office nicht gleich im 1. Jahr geltend machen.

Ich empfehle Ihnen trotzdem alle Ausgaben anzugeben, um den Verlutvortrag zu erhöhen.

 

mfg

Mag. Veronika Weiß

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Peter p. am 25.06.2024 23:39
 


THEMA:  Gewerbe ohne Einkommen im ersten Steuerjahr

Danke,

zwecks Einfachheit und kaum Einnahmen/Ausgaben im Jahr 2023 wäre mein Plan gewesen, es unkompliziert mittels Kleinunternehmerpauschalierung und Arbeitsplatzpauschale zu erledigen. In dem Fall wird die Arbeitsplatzpauschale aber wohl kaum als Verlustvortrag gezählt, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 13.58.162.85 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.