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Verfasst von: Markus am 09.06.2024 11:45
 


THEMA:  Chef will mich "Vollzeit" mit zwei Teilzeit-Anstellungen beschäftigen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Geschäftsführer in dem Unternehmen, in dem ich derzeit schon mit weniger Wochenstunden angestellt bin, möchte mich ab Mitte nächster Woche "Vollzeit" (38,5 Wochenstunden) anstellen, da eine Mitarbeiterin wegfällt (ich übernehme einen Großteil ihrer Aufgaben).
Allerdings soll ich dafür anscheinend mit zwei Teilzeit-Anstellungen in jeweils einer seiner GmbH's beschäftigt werden. So zumindest die Ankündigung des Steuerberaters bisher. Es liegt mir bisher noch immer kein Vertrag mit genauen Rahmenbedingungen usw. vor.
Das Aufgabengebiet, für das ich in Zukunft dann zuständig bin, betrifft aber nur eine einzige der Firmen.

Also Beispiel zum Verständnis:
GmbH 1: wahrscheinlich 19 Wochenstunden Anstellung
GmbH 2: wahrscheinlich 19 Wochenstunden Anstellung
Jeweils gleicher Geschäftsführer, gleiche Branche, gleicher Kollektiv. Sogar gleiches Bürogebäude, etc.

Meine zukünftigen Tätigkeiten werden aber NUR für GmbH 1 verrichtet.

Ich wollte euch nun fragen, wie Sie in meiner Situation handeln würden bzw. welche Nachteile das Ihrer Meinung nach für mich haben kann?
Ich möchte ansonsten keine genauen Details näher bekannt geben (Branche, Aufgabengebiet, etc.)

Abgesehen davon, dass ich mir Lohnsteuer auf die Seite schaufeln muss, da das Finanzamt im Folgejahr eine Nachzahlung aus den Gesamteinkünften haben will.
SV-Beiträge werden ja dann durch die Teilzeit-Anstellung ohnehin vom Arbeitgeber abgeführt.

Warum macht der GF das so? Ich schätze mal, dass es irgendwelche steuerlichen bzw. finanziellen Vorteile für ihn bringen (und in weiterer Folge Nachteile für mich?) wird.

Auf Nachfrage meinerseits, erhalte ich natürlich keine detaillierten Auskünfte.

Liebe Grüße

Verfasst von: Jeannie am 16.06.2024 09:17
 


THEMA:  Chef will mich "Vollzeit" mit zwei Teilzeit-Anstellungen beschäftigen

Sie haben es schon richtig erfasst, der GF erwartet sich durch die Umverteilung der Kosten finanzielle Vorteile. Und auf Sie kommt eine saftige Lohnsteuernachzahlung zu. Aber zumindest fair, Sie zahlen nachträglich so viel, als ob Sie alles von einer Stelle bekommen hätten. Sie können es auch positiv sehen, wenn Sie den Zinsvorteil beim Ansparen der Lohnsteuer nutzen.

Sie rutschen nicht unter die Geringfügigkeit, denn dann wäre noch SV nachzuzahlen.

LG Jeannie

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