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Verfasst von: Desi am 01.06.2024 15:33
 


THEMA:  Sachbezug in der Karenz

Werte Steuerberater,

Ich bin seit 2012 Angestellte in einer Baufirma und habe seit 2015 immer Geschäftswägen, die ich sowohl beruflich, als auch privat nutzen kann. Im November 2022 kam mein Sohn zur Welt. Ab Januar 2023, also nach Ende des Mutterschutzes und mit Beginn der Karenz, entschied ich mich dazu 5 Stunden in der Woche bei meinem Arbeitgeber arbeiten zu gehen um das Maximum an Zuverdienst während der Karenz (500€) zu bekommen. Zeitgleich musste ich den geldwerten Vorteil von 485 € für das Firmenfahrzeug an meinen Arbeitgeber überweisen.

Frage: Habe ich die Möglichkeit diese Kosten steuerlich abzusetzen? Ich habe den Wagen in der Karenz für private Fahrten, aber auch für Fahrten zur Baustelle genutzt (50/50)

Danke für eure Antwort!

Verfasst von: Jeannie am 16.06.2024 09:01
 


THEMA:  Sachbezug in der Karenz

 

Ihre KFZ-Kosten übersteigen die Werbungskostenpauschale von € 132,- und sind damit absetzbar. Aber wenn 2023 keine Lohnsteuer fällig wird, nützen Absetzposten nichts.

LG Jeannie

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