Hallo,
ich habe den Fall, dass ein selbständiger Anwalt mit einem anderem selbständigen Anwalt zu Mittag essen geht und dabei ein rechtliches Problem bespricht.. kann dies nun als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Meines Erachtens fällt der Fall nicht unter die 50% Pauschalierung, da kein Werbezweck enthalten ist. Bei den 100% igen Ausgaben ist diese Bewirtung weder in der Leistung enthalten noch hat sie Entgeltcharakter.. die Frage ist ob dieser Fall unter die Bewirtung ohne Repräsentationschrakter fällt.. der Fall wird nicht in den Einkommensteuerrichtlinien beschrieben.. und ist ein Berufskollege überhaupt ein Geschäftspartner?
LG Julia |