Ich habe unselbständige Einkünfte mittels Dienstleistungsscheck bis max Höhe Geringfügigkeitsgrenze. Ausserdem bin ich als Gewerbebetrieb mit Gewerbeschein mit 2 Gewerbescheinen gemeldet (Personenbetreuung und Energetik), bei denen ich gesamt max bis zur SVS-Vollversicherungsgrenze Enkünfte habe. Allgemein möchte ich mit meinen Einkünften unter der Lohn-/ Einkommensteuergrenze bleiben.
Im Gewerbe Energetik habe ich Einkünfte von ca 100 bis 400 Euro je Monat (unterschiedlich) und zuhause im eigenen Haus einen Praxisraum eingerichtet - die die anderen Tätigkeiten benötige ich kein Arbeitszimmer und keinen eigenen Arbeitsplatz, da die Privathaushalte meiner Klienten den Tätigkeitort darstellen.
Ausserdem nutze ich sporadisch meine private Küche, den Wohnraum und das Badezimmer/WC. In den nächsten Jahren möchte ich dieses Gewerbe aufbauen, allerdings habe ich noch Aus-/Fort-/Weiterbildung laufen und eine kranke Tochter zu betreuen, so kann ich z Zt noch nicht mehr erwirtschaften. Ich verbrauche Heizung, Strom, Waschmaschine, Trockner etc. Darf ich das große Arbeitsplatzpauschale geltend machen, obwohl ich (noch) nicht mehr Einkünfte daraus erziele? |