Hallo,
ich arbeite seit mehreren Jahren als freie Dienstnehmerin für eine Agentur in Wien, wo ich bis jetzt immer weniger als 35.000€ pro Jahr verdient habe. Ich habe außerhalb der Agentur kein weiteres Einkommen. Dieses Jahr werde ich voraussichtlich 45.000 Euro verdienen und kann dann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Ich muss daher Umsatzsteuer verrechnen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Ich versuche gerade das U15-Formular auszufüllen und weiß nicht, welche Punkte auf mich zutreffen würden und welche ich ankreuzen sollte:
1. Ich beantrage die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. 1.1 Ich führe ausschließlich Umsätze aus, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen. 1.2 Ich führe Umsätze aus, die ausschließlich nach § 22 UStG 1994 zu versteuern sind. 1.3 Wir sind eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist.
2. Die UID-Nummer wird benötigt weil: 2.1 die innergemeinschaftlichen Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr 11.000 Euro (Erwerbsschwelle) überstiegen haben bzw. diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich übersteigen werden, 2.2 neue Fahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtige Waren erworben werden, 2.3 auf die Erwerbsschwelle verzichtet wird (schriftliche Verzichtserklärung ergeht gesondert), 2.4 (ausgenommen juristische Personen, die nicht Unternehmer sind) innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt werden, 2.5 (ausgenommen juristische Personen, die nicht Unternehmer sind) grenzüberschreitende sonstige Leistungen empfangen oder erbracht werden, für die es nach Art. 196 MWSt-RL idF der RL 2008/8/EG zwingend zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt.
Vielen Dank!
Liebe Grüße, Daniela |