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Verfasst von: David am 16.03.2024 09:07
 


THEMA:  KESt auf Kursgewinne zurückholen

Hallo,

Ich bin Student, und habe im Jahr 2023 aus einer geringfügigen Tätigkeit (freier Dienstvertrag) 1300€ verdient. Zusätzlich habe ich Wertpapiere verkauft, wobei mir etwa 1000€ KESt automatisch abgezogen wurde. Da meine Gesamteinkünfte ja auch mit den Wertpapiereinnahmen Lohnsteuerfrei waren, würde ich gerne die einbehaltene KESt zurückholen.

 

Soweit ich bisher herausgefunden habe muss ich bei Finanzonline einen Erklärungswechsel machen, hier habe ich aber folgende Probleme:

- stimmt "Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen" als Tätigkeit? Soll ich irgendwo auch meine geringfügige Tätigkeit anführen?

- was wäre als "Genaue Bezeichnung" der Tätigkeit einzutragen? Wertpapierhandel?

- was ist mein "Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr"? Soll ich da einfach 0 reinschreiben, da ich ja noch nicht weiß ob ich im Folgejahr überhaupt Aktien verkaufen werde?

 

Bin ich mit dem Erklärungswechsel überhaupt auf dem richtigen Weg, oder gibt es noch andere Formulare, die ich bei meiner Recherche übersehen habe?

 

Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar!

LG

Verfasst von: WMT am 19.03.2024 13:34
 


THEMA:  KESt auf Kursgewinne zurückholen

Vermitteln Sie den Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe (z.B. für Ihre Eltern)?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: David am 22.03.2024 10:29
 


THEMA:  KESt auf Kursgewinne zurückholen

Vielen Dank erstmal für die Rückmeldung!

Die Familienbeihilfe haben meine Eltern bezogen, und mir per Dauerauftrag überwiesen. Seit September '23 habe ich jedoch keinen Anspruch mehr, da ich 24 geworden bin.

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