Hallo,
Ich bin Student, und habe im Jahr 2023 aus einer geringfügigen Tätigkeit (freier Dienstvertrag) 1300€ verdient. Zusätzlich habe ich Wertpapiere verkauft, wobei mir etwa 1000€ KESt automatisch abgezogen wurde. Da meine Gesamteinkünfte ja auch mit den Wertpapiereinnahmen Lohnsteuerfrei waren, würde ich gerne die einbehaltene KESt zurückholen.
Soweit ich bisher herausgefunden habe muss ich bei Finanzonline einen Erklärungswechsel machen, hier habe ich aber folgende Probleme:
- stimmt "Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen" als Tätigkeit? Soll ich irgendwo auch meine geringfügige Tätigkeit anführen?
- was wäre als "Genaue Bezeichnung" der Tätigkeit einzutragen? Wertpapierhandel?
- was ist mein "Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr"? Soll ich da einfach 0 reinschreiben, da ich ja noch nicht weiß ob ich im Folgejahr überhaupt Aktien verkaufen werde?
Bin ich mit dem Erklärungswechsel überhaupt auf dem richtigen Weg, oder gibt es noch andere Formulare, die ich bei meiner Recherche übersehen habe?
Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar!
LG |