Hallo!
Bislang haben wir unseren Gewinn anhand der E/A-Rechnung ermittelt, da mir nicht bekannt war, dass es die Gaststättenpauschalierung gibt.
Nunmehr habe ich die Bescheidaufhebung nach 299 BAO für die Jahre 2020, 2021 und 2022 und den Wechsel zur Gaststättenpauschalierung beantragt.
Für das Jahr 2022 wurde dem zugestimmt und ein neuer Bescheid erlassen.
2020 und 2021 wurde wegen Fristablauf abgelehnt.
Gibt es eine Möglichkeit eine Änderung der Bescheide 2020 und 2021 zu erlangen?
Besten Dank!
LG
|