Liebe Gabi,
Nachdem der Lieferant mit 20 % USt verrechnet hat, sieht es so aus, als hätte er ja seine österreichische UID-Nummer verwendet.
Ihre UID-Nummer muss nur in den folgenden Fällen auf der REchnung aufscheinen:
- wenn der Lieferant OHNE Umsatzsteuer verrechnet wegen innergemeinschaftlicher Lieferung oder
- wenn die REchnung höher als 10,000,-- EURO ist
In allen anderen Fällen ist es nicht erforderlich, dass ihre UID Nummer auf der REchnung aufscheint.
Wenn der Lieferant als hier SEINE österreichische (!) UID-Nummer angegeben hat, und der Rechnungsbetrag unter EUR 10.000,-- liegt, dann können Sie die Rechnung wie eine inner-österreichische Lieferung mit Vorsteuerabzug verbuchen.
Hat der Lieferant seine ausländische UID-Nummer angegeben, aber mit österreichischer Umsatzsteuer (20 %) verrechnet, dann müssen Sie die REchnuzng berichtigen lassen und SEINE österreichische UID auf der Rechnung angeben lassen. Sollte er doch keine österreichische haben, dann muss der die REchnung auch berichtigen und IHRE UID-Nummer angeben und ohne Umsatzsteuer verrechnen - dann buchen Sie einen ig Erwerb.
Lieben Gruß Claudia Hochweis Ihr Steuerberater www.hochweis.at |