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Verfasst von: Michael am 01.03.2024 08:18
 


THEMA:  SV Nachzahlungen nach Auflösung des Gewerbes

Hallo,

mein Gewerbe ist seit Ende 2023 aufgelöst, wegen Verzug ins Ausland. Jetzt kam noch eine SV-Nachzahlung im März 2024.
Kann ich diese noch nachträglich steuerlich geltend machen? Meine Steuererklärung für 2023 ist bereits im Februar raus.

Vielen Dank,
Michael

Verfasst von: Michael am 01.03.2024 08:23
 


THEMA:  SV Nachzahlungen nach Auflösung des Gewerbes

Nachtrag: Die Nachzahlung ist für das Jahr 2022.

Verfasst von: WMT am 01.03.2024 12:18
 


THEMA:  SV Nachzahlungen nach Auflösung des Gewerbes

Wer hat Ihre Aufgabebilanz erstellt? Welche Posten wurden dabei (nicht) berücksichtigt?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Reinhard Michlits am 01.03.2024 15:18
 


THEMA:  SV Nachzahlungen nach Auflösung des Gewerbes

Lieber Michael! Wir korrigieren Ihre Steuererklärung 2023 sehr gerne für Sie. Wenn Sie den Einkommensteuerbescheid 2023 bereits erhalten haben, unterstützen wir Sie auch dabei, wieder ins Veranlagungsverfahren 2023 einzusteigen. LG, Mag. Reinhard Michlits, Kanzei Weiss, 1010 Wien, 01/5331637-19

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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