Guten Tag,
bei der Auflösung eines Gewerbebetriebes (E/A-Rechner) zum 30.6.2024 wegen Antritt der Pension, muss lt. Auskunft WKO eine "Schlussbilanz" (nach Doppelter Buchführung) erstellt werden.
Nun gibt es in diesem kleinen 1-Mann-Betrieb (reiner Dienstleister) keine Vermögenswerte, außer einem alten Kastenwagen (auf RBW abgeschrieben), den der Gewerbetreibende als Privatentnahme rauskaufen würde (Wert lt. Eurotax-Liste ca. 10.000 Euro) - natürlich Ekst+Ust Pflichtig
Frage:
Kann man dieses "Rauskaufen" schon im Laufe des Juni machen und in die laufende E-A-Rechnung nehmen oder MUSS das in eine "Schlussbilanz". Wenn nicht, könnte man sich die Schlussbilanz mangesls Bilanzposten sparen?? Ist das erlaubt? Es gäbe ja Null Veräußerungsgewinn.
MUSS diese Schlussbilanz von einem Steuerberater gemacht werden oder darf man das auch als angestellte Buchhalterin, die bisher die E-A-Rechnung erledigt hat (keine Buchhalterprüfung)
Vielen Dank für die Auskunft. |