Ihre Ausaben beziehen sich auf das Dienstverhältnis - diese werden daher in der STeuererklärung als "Werbungskosten" dem Finanzamt bekannt gegeben.
Die Einnahmen aus der Selbständigkeit haben auch noch Ausgaben - wenn Sie dazu eine direkten Ausgaben hatten, dann können Sie dort jedenfalls noch ein Betriebsausgabenpauschale (12 %)geltend machen sowie einen pauschalen Gewinnfreibetrag (15 %). Für die Zuverdienstgrenze gibt es darüber hinaus noch eine Einschleifregel. Wenn Sie einen Gewinn von mehr als EUR 730,-- aber nicht mehr als 1.460,-- haben, dann wird vom Gewinn der Betrag von EUR 730,-- abgezogen, nur vom übersteigenden Gewinn ist dann Steuer zu bezahlen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis Ihr Steuerberater www.hochweis.at |