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Verfasst von: Lisa am 16.02.2024 11:01
 


THEMA:  Zuverdienst neben Teilzeitjob

Ich bin in Teilzeit angestellt, verdiene knapp 35.000€ jährlich. Nun habe ich 2023 1.470€ durch div. Honorarnoten verdient, die inhaltlich meinem Teilzeitjob nahe sind. Gleichzeitig hatte ich Ausgaben im Zuge meines Teilzeitjobs (Digitale Arbeitsmittels, etc.) von fast 1.400€. Falle ich damit unter die Zuverdienstgrenze von 730€ und kann ganz normal meine ANV machen? Was muss ich beachten?

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst von: Jeannie am 21.02.2024 18:12
 


THEMA:  Zuverdienst neben Teilzeitjob

Ihre Angaben hab e ich so verstanden, dass die Ausgaben dem Dienstverhältnis zuzuordnen sind (Teilzeit spielt dabei keine Rolle). Ihren Honorarnoten können Sie nur Ausgaben gegenrechnen, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen.

LG Jeannie

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 22.02.2024 11:00
THEMA:  Zuverdienst neben Teilzeitjob

Ihre Ausaben beziehen sich auf das Dienstverhältnis - diese werden daher in der STeuererklärung als "Werbungskosten" dem Finanzamt bekannt gegeben.

Die Einnahmen aus der Selbständigkeit haben auch noch Ausgaben - wenn Sie dazu eine direkten Ausgaben hatten, dann können Sie dort jedenfalls noch ein Betriebsausgabenpauschale (12 %)geltend machen sowie einen pauschalen Gewinnfreibetrag (15 %). Für die Zuverdienstgrenze gibt es darüber hinaus noch eine Einschleifregel. Wenn Sie einen Gewinn von mehr als EUR 730,-- aber nicht mehr als 1.460,-- haben, dann wird vom Gewinn der Betrag von EUR 730,-- abgezogen, nur vom übersteigenden Gewinn ist dann Steuer zu bezahlen.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis
Ihr Steuerberater
www.hochweis.at

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