Hallo.
Ich habe folgende Überlegung:
Einbringung gehaltene Beteiligung an GmbH im Privatvermögen an meine GmbH. Diese zahlt mir dafür 17.500 EUR (AK 14.000, gemeiner Wert 25.000)
Auf Ebene des Gesellschafters: Veräußerungserlös § 27 EStG 11.000 EUR + 27,5% KESt 3025 EUR + § 6 Z 14 lit b EStG Tausch (Erhöhung der AK um 7.500 EUR)
Auf Ebene der Gesellschaft: Ansetzung Anschaffungskosten mit gemeinem Wert von 25.000 EUR (verdeckte Einlage § 8 (1) KStG iHv. 7500 EUR)
Meiner Ansicht nach ergibt sich dadurch im Vergleich zu einem fremdüblichen Verkauf um 25.000 EUR ein Vorteil für den Gesellschafter, da ja meine Anschaffungskosten an der Beteiligung um 7500 EUR erhöht werden. Somit verringert sich mein späterer Veräußerungserlös um 7500 EUR.
Dadurch wird ja ein NICHT fremdüblicher Verkauf besser gestellt als ein Fremdüblicher. Denn der würde zwar die selbe Steuerauswirkung haben aber meine Anschaffungskosten nicht erhöhen. Oder verstehe ich hier etwas falsch?
BItte um Hilfe! |