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Verfasst von: Daniel Ziegler am 10.12.2023 10:55
 


THEMA:  Km-Geld oder tatsächliche Kosten

Bin seit kurzem selbstständig als Immobilienmakler und werde ca. 20.000km im Jahr fahren. Davon sind 16.000km beruflich und 4.000km privat. (Nicht vorsteuerabzugsfähiges Kfz)

Kann ich mir aussuchen ob ich das Km-Geld verrechne oder mein (noch privates Auto) ins Betriebsvermögen aufnehme und die tatsächlichen Kostet abschreibe?

Ich würde gerne die 16.000 beruflich gefahrenen Km mit den 0,42€ Km-Geld berechnen und als Betriebsausgabe verbuchen, oder ist das nicht möglich weil die betriebliche Nutzung über 50% ist?

Habe hierzu unterschiedliche Aussagen von Steuerberatern.

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

Verfasst von: WMT am 11.12.2023 11:01
 


THEMA:  Km-Geld oder tatsächliche Kosten

Bei Mobilien (z.B. KFZ) ist die überwiegende Nutzung als Zuordnungsregel anzuwenden: Bei betrieblicher Nutzung > 50% ist die Mobilie dem Betriebsvermögen zuzuordnen, pauschale kmG (zur Abgeltung der Nutzungseinlage der privaten Mobilie) können nicht verrechnet werden.

Wir betreuen ua. viele neben-, freiberufliche und gewerbliche EPU.

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