Bin seit kurzem selbstständig als Immobilienmakler und werde ca. 20.000km im Jahr fahren. Davon sind 16.000km beruflich und 4.000km privat. (Nicht vorsteuerabzugsfähiges Kfz)
Kann ich mir aussuchen ob ich das Km-Geld verrechne oder mein (noch privates Auto) ins Betriebsvermögen aufnehme und die tatsächlichen Kostet abschreibe?
Ich würde gerne die 16.000 beruflich gefahrenen Km mit den 0,42€ Km-Geld berechnen und als Betriebsausgabe verbuchen, oder ist das nicht möglich weil die betriebliche Nutzung über 50% ist?
Habe hierzu unterschiedliche Aussagen von Steuerberatern.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung! |