Was verstehen Sie unter "privat bezahlt" ?
Eine selbstständige Betreuungskraft ist Unternehmerin. Damit sind alle Zuflüsse Einnahmen, egal ob Honorar für die Tätigkeit oder ein Kostenersatz, egal ob exakt oder aufgerundet.
Wird das Auto überwiegend beruflich genutzt, ist es ein Dienstfahrzeug, die Kosten müssen anteilsmäßig in die Buchhaltung übernommen werden. Ist der private Anteil höher, dürfen (müssen aber nicht) die beruflichen Fahrten mit dem amtlichen Km-Geld in der Buchhaltung angesetzt werden.
Die gesamte Reisekostenabrechnung ist sehr komplex. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder besuchen Sie einen Buchhaltungskurs, es lohnt sich.
mfg Jeannie |