Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Michael am 30.08.2023 10:06
 


THEMA:  unselbstständiges Einkommen aus Deutschland - L17 und L1i Formular

Hallo liebe Leute,

ich habe ein Problem, bei dem mir weder 2 Steuerberater, das Finanzamt noch die Arbeiterkammer helfen kann.

Ich bin unselbstständig für eine Firma in Deutschland tätig.

Zur Versteuerung: Es ist mittlerweile klar, dass ich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bin und unbeschränkt in Österreich da hier Lebensmittelpunkt.

Die deutsche Steuer ist soweit geklärt - anhand von Arbeitstage vor Ort aus meinen Brutto Bezügen heraus gerechnet und wird in Deutschland versteuert.

Zum Thema Steuer in Österreich:

L17 Formular: 

Kennzahl 350 

"Bruttobezüge, einschließlich sämtlicher Zuschläge und Zulagen, Sonderzahlungen, Kurzarbeit, Altersteilzeit, Abfertigungen und
Abfindungen, Pensionsabfindungen, einschließlich Entgelte für Tätigkeiten, die außerhalb des Staates der Dienstgeberin/des
Dienstgebers erbracht wurden"

---> Hier würde ich mein gesamtes Einkommen angeben inklusive dem in Deutschland zu versteuernden Einkommen.

 

KZ 351
Bezüge, die neben dem Arbeitslohn nicht monatlich laufend gewährt werden, z.B. Urlaubsgelder, Weihnachtsgelder, Gratifikationen,
Erfolgsbeteiligungen, Treueprämien, Leistungsanteile, Jubiläumszuwendungen, Ferienzulagen, Partizipationen, Bonusse,
Provisionen, Zuschüsse zu einem Mitarbeiterinnendarlehen/Mitarbeiterdarlehen, Prämien, u.ä.

---> Kennzahl 351 müsste eine DAVON Position von 350 sein und hier sind meine Sonderzahlungen anzugeben

 

4.9 Bezüge für Tätigkeiten, die außerhalb des Staates der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
ausgeübt wurden
Falls die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer in mehreren Staaten tätig war, bitte eine Aufstellung nach Staaten getrennt beilegen.

--> Hier würde ich mein Einkommen, welches in Österreich vesteuert werden muss angeben.

 

Im Formular L1i gibt es nun die Kennzahlen 453 in welcher ich das deutsche Einkommen für den Progessionsvorbehalt angeben muss.

Also Information steht hierbei aber:

"Diese Einkünfte dürfen weder in der Kennzahl 359, noch im Lohnausweis (Formular L 17) enthalten sein."

 

Problem 1.) Es wird in Österreich das gesamte Brutto aus Kennzahl 350 versteuert, unabhängig davon was ich in "4.9" erfasse.

Problem 2.) Die Information in Kennzahl 453 widerspricht der Beschreibung im L17 Formular der Kennzahl 350.

Problem 3.) Wenn ich mein deutsches Einkommen aus der Kennzahl 350 in L17 heraus rechne und den selben Betrag in "4.9" vermerke als Bezug in Österreich erwirtschaftet, dann bekomme ich eine Fehlermeldung beim Senden des L17 Formulars.

Wie ist hier das ganze korrekt auszufüllen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Michael

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.142.194.204 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.