Im Antrag sind vorab 15 bis 20 Fragen zu beantworten, aus denen sich die Anspruchsberechtigung - nicht - ergibt.
Als Vortragender üben Sie m. E. einen Freien Beruf aus, Sie sind selbstständig ohne nötige Gewerbeberechtigung.
Die Enegiekostenpauschale steht Ihnen zu, wenn Sie sonst keine andere Energiekostenförderung erhalten.
mfg Jeannie |