Hallo! Ich halte mich möglichst kurz. Ich nehme jede Antwort auf jede der Fragen, also auch nur einen Teil, sehr gerne.
1. Müssen Währungsgewinne im Formular E1 im Feld 801 ("Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31) und aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012)") eingetragen werden? Oder wo sonst? E1 oder doch E1kv?
2. Können Währungsverluste im selben Jahr Währungsgewinnen gegengerechnet werden, bevor sie versteuert werden? Oder ist das nicht möglich? (Bspw. man hat Euro in USD umgewandelt. USD-Kurs steigt, man wandelt einen Teil der USD in Euro zurück, USD-Kurs sinkt, man wandelt den Rest zurück in Euro um. Darf man den Währungsgewinn mit dem Währungsverlust gegenrechnen und den übrigen Währungsgewinn in die Steuererklärung eintragen?)
3. Die wohl komplexeste Frage: Wenn man Euro in bspw. USD getauscht hat und damit ein Wertpapier (wie Aktie oder Anleihe) kauft, muss man die den Währungsgewinn des USD zum Zeitpunkt des Kaufs ja direkt versteuern. Wie ist das aber, wenn ich eine Option kaufe und eine Prämie zahle. Muss ich dann den in USD gezahlten Betrag der Prämie ebenfalls als Währungsgewinn direkt versteuern?
Ich weiß jede kleinste Antwort sehr zu schätzen!
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