Die verschiedenen Grenzen, die Sie hier erwähnen, betreffen verschiedene Bereiche, also Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die SV-Pflicht.
Alle Grenzen sind Ganzjahresbeträge, also egal ob Sie die Umsätze bzw. Gewinne im Dezember oder verteilt aufs gesamte Jahr erzielen, es wird fürs Kalenderjahr abgerechnet. Es ist auch eine UST-Erklärung abzugeben, auch wenn Sie die USt-Grenzen nicht erreichen. Die SV-Pflicht beginnt mit der Vorbereitung, nicht erst mit der Rechnungslegung oder der Bezahlung. Einkommensteuer ist ab 730,- Jahresgewinn fällig, da zusätzlich zu Ihrer unselbstständigen Tätigkeit.
Sind die ausländischen Kunden Unternehmer aus dem EU-Inland, werden sie möglicherweise mit Ihrer UID-Nr. einkaufen (reverse charge), weshalb auch Sie eine UID-Nummer benötigen.
Insgesamt sprengen Ihre Fragen den Rahmen des Forums, bitte wenden Sie sich an die WKO, die SVS und/oder an einen Steuerberater in Ihrer Nähe.
LG Jeannie
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