Wenn Sie bisher nur unselbstständig tätig waren und auch jetzt gar keine Gewinne erzielt haben, sind Sie gar nicht steuerpflichtig, zumindest nicht für das Jahr 2022. Auf jeden Fall sollten Sie die Unterlagen 7 Jahre aufbewahren.
Sind Sie schon am FA vorgemerkt, kommt bestimmt demnächst ein Schreiben mit einer Nahcfrist. Oder Sie stellen über finanzonline selbst einen Antrag auf eine Nachfrist, die Sie selbst festlegen.
LG Jeannie
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