Wenn ich im Jahr 2022 nur Weiterbildungsgeld (AMS) sowie Pflegekarenzgeld (Sozialministerium) erhalten habe, bringt es etwas, trotzdem eine Einkommensteuererklärung bzgl. VORWEGGENOMMENER BETRIEBSAUSGABEN zu machen, wenn ich mich in 2023 selbständig gemacht habe? |