Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Georg24 am 25.05.2023 12:44
 


THEMA:  § 25 Abs. 1 Z 5 EStG

Hallo,

ich bin nebenberuflich selbstständig tätig, u.a. seit letztem Jahr als Lehrender für eine Pädagogische Hochschule. Ich leite dort eine Lehrveranstaltung. Die Hochschule tut so als, ob es ein Werkvertrag wäre und hat auch eine W §109a-Mitteilung gemacht. Aber fällt das nicht unter § 25 Abs. 1 Z 5 EStG? Bin ich dann nicht lohnsteuerpflichtug und die Hochschule müsste die Lohnsteuer automatisch abführen?

Ich bin auch an deutschen Unis tätig, aber das fällt ja nicht unter § 25 Abs. 1 Z 5 EStG, sondern ganz normal selbstständige Tätigkeit.

Danke,

Georg

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.147.85.11 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.