Ich beziehe noch bis 29.Mai 2023 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
Ich erwarte von meinem Arbeitgeber, von dem ich mich demnächst einvernehmlich löse, noch eine Art "Golden Handshake". Dieser sollte mit Juni ausbezahlt werden. Laut tel. Auskunftt der ÖGK ist dies mit der Zuverdienstgrenze kein Problem. Mich irritiert jedoch im dazugehörigen Infoblatt die Aussage, dass das Kalenderjahr für die Berechnung herangezogen wird. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Kann ich der Aussage der ÖGK vertrauen? |