Wenn es nur ein Broker ist, ist ja nur eine Zahl zu übertragen, der OnlineBoker wird Ihnen hoffentlich eine Jahresübersciht zur Verfügung stellen.
Liegt der Jahresgewinn unter 730,--, so fällt das unter den Veranlagungsfreibetrag und sie müssen nichts tun. Ist der Gewinn höher, beantragen Sie einen Erklärungswechsel und dann die ESt.-Erklärung aus. Keine Angst, Sie müssen auf den vielen Seiten nur das richtige Feld finden, um den Gewinn, die "Kapitalerträge", einzutragen. Über "Berechnung" sehen Sie sofort die Höhe der Nachzahlung und können abschätzen, ob das stimmen kann.
Schätzen Sie Ihre Situation diferenzierter ein, können Sie jeden Steuerberater in Ihrer Nähe zu Rate ziehen.
LG Jeannie |