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Verfasst von: Tina am 30.03.2023 11:07
 


THEMA:  welche Kennzahlen bei Vermietung im Ausland

Hallo!
Bitte, könnt Ihr uns mit den richtigen Kennzahlen weiterhelfen?

Eine Lohnssteuererklärung für 2019 muss wegen Vermietung im Ausland durch eine neue Einkommensteuerererklärung ergänzt werden.

Die Daten:

Porugiesische Staatsbürgerin, seit Jahren in Österreich ansässig, arbeitend und steuerzahlend.
Vermietung einer kleinen Wohnung in Portugal, ebendort Mieteinnahmen versteuert - leider vermutlich zu hoch, da nicht einmal Afa oder Betriebskosten berücksichtigt wurden...

mit Beispielzahlen:
jährliche Mieteinnahmen 1500,- / Steuern in PT bezahlt 400,-
nicht angegebene Afa 300,- / Betriebskosten 60,-

Wir haben neben der Einkommenssteuererklärung auch von verschiedenen sich widersprechenden Seiten des Finanzamts jeweils unterschiedliche Formulare (L 1i, L 1ab, E 1b) zum Ausfüllen nahegelegt bekommen.

Bei welchen Formularen und welchen Kennzahlen sind die jeweiligen Beträge einzutragen? Vermietung oder ausländische Einkünfte? Kann man zwischen Anrechnungs- und Befreiungsmethode entscheiden, und was wäre besser? Wo trägt man die bezahlte Steuer ein, und wo die Ausgaben? Bedeutet Einnahmen abzüglich der Kosten?
Kann man eine einmal jährliche Reise zu Verwaltungs-/Begutachtungs-/Instandhaltungs-Zwecken auch als Ausgaben rechnen?
War es falsch die Steuer in Portugal zu bezahlen statt alles in Österreich zu versteuern?
Könnte man das rückwirkend ändern?

Könnt Ihr uns einen günstigen Steuerberater in Wien und Umgebung empfehlen, der sich im Bereich Vermietung im Ausland gut auskennt?
Als Kleinverdiener können wir uns leider keine großartigen Steuerberatungskosten leisten...

Vielen Dank für jede Hilfe und jeden einzelnen Tipp zu unseren offenen Fragen!

Verfasst von: Tina am 30.03.2023 23:35
 


THEMA:  welche Kennzahlen bei Vermietung im Ausland

Guten Tag,

könnt Ihr mir bitte vielleicht auch sagen, ob ich den Progressionsvorbehalt richtig verstanden habe?
Ist das folgende Beispiel korrekt?
Die Einkommenszahlen wurden zur besseren Veranschaulichung den aktuellen Steuerstufen angepasst:

In Variante B ergibt sich durch die Staffelung ein durchschnittlicher Steuersatz von 10,79%.
Während dieser in Variante B auf die Vermietung genauso wie auf den Lohn angewendet wird, wird in Variante C der durchschnittliche Steuersatz von 10,79% auf den Lohn berechnet, dabei aber nicht berücksichtigt, dass auf die Mieteinnahmen immer noch 30% berechnet wurden, anstatt der Durchschnitt von 10,79%. Das ergibt einen höheren durchschnittlichen Steuersatz von 13,39%.

Jemand, der also für eine im Portugal vermietete Wohnung ebendort voll Steuern zahlt, wird durch den Progressionsvorbehalt benachteiligt, wenn die im Ausland bezahlten Steuern nicht berücksichtigt werden.

Vielen Dank für Euer Feedback!

Verfasst von: Jeannie am 04.04.2023 06:11
 


THEMA:  welche Kennzahlen bei Vermietung im Ausland

Sie sollten sich wirlklich von einem Steuerberater aufklären lassen, das ist einfach zu komplex, um hier erörtert zu werden.

Nur so viel zu den Steuerstufen: Es wird das Einkommen Stufe für Stufe versteuert - was auf das Gesamteinkommen einen durchschnittlichen Steuersatz ergibt. "Zusätzliche" Einnahmen fallen deshalb immer in die obere Stufe hinein bzw. können je nach Höhe des Lohnes auch auf zwei Steuerstufen geteilt werden (untere Stufe auffüllen, der Rest zum höheren Steuersatz.

LG Jeannie

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