1.) Kranken- und Unfallversicherungen waren bis 2020 absetzbar. Das ist insofern noch aktuell, weil man für die Arbeitnehmerveranlagung 5 Jahre Zeit hat.
2.) Freiwillige Zahlungen in Pensionsversicherungen werden weiterhin steuerlich berücksichtigt, also freiwilllige Weiterversicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten.
Details finden Sie auf der Seite des BMF.
LG Jeannie |