Habe eine Detailfrage zur Pauschalierung der Vst.
Bei Pasuschalierung der Vst. mit 1,8% des Umsatzes kann zusätzlich Vst. für Anlagegüter mit Anschaffungswert über 1100€ (netto) angesetzt werden. Wie verhält sich diese Regelung bei wrtschatlichen Einheiten wie z. B. Computer? - Angenommen der Computer kostet über 1100€. Somit darf die Vst. für das Gerät noch zusätzlich zur Pauschale angesetzt werden. Darf dann auch die Vst für den zugehörigen Monitor (400€ netto) zusätzlich zur Pauschalierung angesetzt werden, da er eine wirtschaftliche Einheit mit dem Computer bildet? Vielen Dank! |