Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Michael am 09.01.2023 21:24
 


THEMA:  Verlustverrechnung Aktien und Krypto (bei Verwendung von steuereinfachem Broker)

Hallo,

ich bräuchte eine kleine Information und bekomm das nicht klar heraus.

 

Ich verwende für meine Aktien Flatex als steuereinfachen Broker. Damit werden meine Steuern direkt abgeführt und mit Verlusten von anderen Aktien verrechnet.

Wenn ich jetzt aber Krypto oder NFTs verkaufe, dann muss ich, soweit ich das verstande habe, eine Einkommenssteuererklärung machen und dort den Gewinn für die Versteuerung angeben. 

 

Jetzt aber meine Frage, was ist, wenn ich diese NFTs od Kryptos mit Verlust verkaufe? Und ich diese als Verlustverrechnungstopf für meine Aktien verwenden möchte? Da mein Broker steuereinfach ist, mache ich bisher nur die Arbeitnehmerveranlagung, da hier nicht mehr notwendig ist. Was ich nicht verstehe ist, wie ich das angeben würde, dass meine Aktiengewinne korrekt mit den Verlusten von NFTs od Kryptos gegengerechnet werden, wenn bei den Aktien aber die Steuer bereits abgeführt ist. Ist das überhaupt möglich in der Einkommenssteuererklärung anzugeben?

 

MfG,

Michael

Verfasst von: WMT am 11.01.2023 08:44
 


THEMA:  Verlustverrechnung Aktien und Krypto (bei Verwendung von steuereinfachem Broker)

Bei Verlustverrechnung über die Einkommensteuererklärung wird man am Formular E1kv im Verfahren Einkommensteuer (im Gegensatz zur Arbeitnehmerveranlagung) nicht herum kommen.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Hans am 11.01.2023 21:13
 


THEMA:  Verlustverrechnung Aktien und Krypto (bei Verwendung von steuereinfachem Broker)

Hallo,

noch eine Frage dazu: muss man dann im Formular E1kv nur den noch nicht geltend gemachten Verlust angeben, oder auch den schon vom steuereinfachen Broker versteuerten Gewinn? Ich vermute nicht, weil sonst könnte das Finanzamt ja glauben, dass der angegebene Gewinn aus noch nicht versteuerten Transaktionen (zB. Verkauf von Krypto) stammt.

Diese Frage ergibt sich auch bei Gemeinschaftsdepots.

Vielen Dank für die Hilfe!

Mfg, Hans

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 13.59.54.188 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.