Hallo,
ich bräuchte eine kleine Information und bekomm das nicht klar heraus.
Ich verwende für meine Aktien Flatex als steuereinfachen Broker. Damit werden meine Steuern direkt abgeführt und mit Verlusten von anderen Aktien verrechnet.
Wenn ich jetzt aber Krypto oder NFTs verkaufe, dann muss ich, soweit ich das verstande habe, eine Einkommenssteuererklärung machen und dort den Gewinn für die Versteuerung angeben.
Jetzt aber meine Frage, was ist, wenn ich diese NFTs od Kryptos mit Verlust verkaufe? Und ich diese als Verlustverrechnungstopf für meine Aktien verwenden möchte? Da mein Broker steuereinfach ist, mache ich bisher nur die Arbeitnehmerveranlagung, da hier nicht mehr notwendig ist. Was ich nicht verstehe ist, wie ich das angeben würde, dass meine Aktiengewinne korrekt mit den Verlusten von NFTs od Kryptos gegengerechnet werden, wenn bei den Aktien aber die Steuer bereits abgeführt ist. Ist das überhaupt möglich in der Einkommenssteuererklärung anzugeben?
MfG,
Michael |