Hallo,
Wissen Sie, wie die SVS das selbstständige Einkommen bemisst? - Ich lese überall nur, dass dieses vom FA übermittelt wird, aber weiß nicht ob hier auch die Kleinunternehmerpauschalierung und der Gewinnfreibetrag Anwendung findet.
Ich habe dieses Jahr mein Gewerbe angemeldet und es war anfangs absehbar, dass die Einkünfte die Grenze von 5.830€ nicht übersteigen würden. Nun sind aber doch mehr Aufträge reingekommen als gedacht. Ich habe wenige geltend zu machende Ausgaben, und würde daher wahrscheinlich eher die Pauschalierung nehmen....
Wenn ich nun ca. 8.000 € Umsätze hätte, könnte ich als Dienstleister 1600€ für Pauschalierung abziehen = 6400
Fände nun der Gewinnfreibetrag Anwendung -960 = 5440 Somit wäre die Versicherungsgrenze nicht überstiegen. Funktioniert deren Berechnung auch so, oder findet der Freibetrag bei der SVS keine Anwendung?