Liebes Team!
Ich bin selbstständige Grafikerin und stehe nun vor der Frage wie ich Musterbücher verbuche?
Ich habe die Musterbücher (zB. verschiedene Papierarten, Veredelungen) gekauft und sie dienen als Anschauungsobjekt für meine Kunden. Wenn sie zb eine Visitenkarte bei mir in Auftrag geben, zeige ich ihnen per Musterbuch, auf welchen Papiersorten die Visitenkarte gedruckt werden kann.
Ich verwende die Musterbücher immer wieder und sie werden nicht verkauft. Muss ich sie nun als Anlagevermögen (sind ja Gegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen) verbuchen?
Liebe Grüße. |