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Verfasst von: Stefanie am 21.11.2022 12:59
 


THEMA:  Schriftstellerin Buch in Deutschland

Hallo liebes Forum,

 

ich (bin verzweifelt und) versuche, dass ich mich kurzfasse. Ich bin seit zwei Monaten bei einem deutschen Verlage und habe jetzt ein Honorar bekommen für die Rechte an meinem Buch. Und bin wie erwähnt etwas verzweifelt, weil ich nichts Falsch machen will, aber mich nicht so recht durch die ganzen Erklärungen finde.

Muss ich jetzt eine Zusammenfassende Meldung dafür abgeben? Ich bin eigentlich Kleinunternehmerin und habe keine UID. Gibt es irgendwelche Ausnahmen, bei denen man keine ZM machen muss oder muss ich das immer machen, wenn ich Geld aus dem Ausland bekomme? Zum Beispiel wenn ich unter den 11.000€ Erwerbsschwelle belibe oder so? Und wenn ich da drüber komme muss ich es immer machen oder wie? 

LG Steffi

Verfasst von: Stefanie am 23.11.2022 09:44
 


THEMA:  Schriftstellerin Buch in Deutschland

weiß niemand etwas?

Verfasst von: Jeannie am 23.11.2022 14:38
 


THEMA:  Schriftstellerin Buch in Deutschland

Das hängt alles von der Rechnung ab, die sie gestellt haben. Ist diese steuerfrei nach §6(1)27 UStG, also als Kleinunternehmerin, dann ist damit die Sache erledigt. War die Rechnung inkl. österr. USt., dann müssen Sie die erhaltene USt. auch an den österr. Staat abliefern.

Enthält die Rechnung den Passus, dass die Steuerpflicht an den Leistungsempfänger übergeht, dann muß der deutsche Verlag die USt. in D zahlen - und Sie müssen das per ZM an das österr. FA melden. Dafür hätten Sie aber auf die Rechnung Ihre UID-Nummer und die des Kunden anführen müssen. Es ist übrigens kein Problem, eine UID-Nummer zu beantragen, auch als Kleinunternehmer.

Das heißt, die ZM muß nur dann ausgefüllt werden, wenn USt.-Pflicht besteht, aber nicht mit der Rechnung eingehoben, sondern vom Kunden im eigenen Land bezahlt wird. Die USt. hat nichts mit der Erwerbsschwelle zu tun.

LG Jeannie

 

Verfasst von: Stefanie am 29.11.2022 10:51
 


THEMA:  Schriftstellerin Buch in Deutschland

Also bei meiner Rechnung zieht der Verlag mir schon "zzgl. 19 % gesetzl. Umsatzsteuer" ab, das bedeutet ja, er zahlt die Steuer schon in Deutschland und ich muss sie dann nicht mehr bezahlen, oder? Das heißt, ich muss dann eine ZM ausfüllen? Ich müsste nur keine ZM ausfüllen, wenn ich die Steuer bezahlt hätte, oder wie?

 

Dank für Ihre Hilfe

Steffi

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