Das hängt alles von der Rechnung ab, die sie gestellt haben. Ist diese steuerfrei nach §6(1)27 UStG, also als Kleinunternehmerin, dann ist damit die Sache erledigt. War die Rechnung inkl. österr. USt., dann müssen Sie die erhaltene USt. auch an den österr. Staat abliefern.
Enthält die Rechnung den Passus, dass die Steuerpflicht an den Leistungsempfänger übergeht, dann muß der deutsche Verlag die USt. in D zahlen - und Sie müssen das per ZM an das österr. FA melden. Dafür hätten Sie aber auf die Rechnung Ihre UID-Nummer und die des Kunden anführen müssen. Es ist übrigens kein Problem, eine UID-Nummer zu beantragen, auch als Kleinunternehmer.
Das heißt, die ZM muß nur dann ausgefüllt werden, wenn USt.-Pflicht besteht, aber nicht mit der Rechnung eingehoben, sondern vom Kunden im eigenen Land bezahlt wird. Die USt. hat nichts mit der Erwerbsschwelle zu tun.
LG Jeannie
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