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Verfasst von: Andreas am 20.10.2022 11:40
 


THEMA:  Besteuerung Östereich Malta

Hallo, bis Mai 2021 habe ich noch in Österreich gewohnt/gearbeitet.

Seid Juni 2021 lebe und arbeite ich Vollzeit auf Malta und habe auch dort Steuern bezahlt.

Also mehr als 183 Tage verbrachte ich auf Malta. Gemeldet war ich trotzdem noch für eine zeit in Österreich.

Bei meiner Steuererklärung 2021 hab ich mein Gehalt aus Malta angegeben mit der Form L17, da ich gelesen habe, dass man in österreich das Welteinkommen angeben muss. 

Jetzt verlangt das AT Finanzamt aber eine steuernachzahlung für mein Maltesisches gehalt. 

für Malta ist das AT gehalt uninteresant.

Wo bin ich also für das Jahr 2021 Steuerflichtig? Hab ich etwas falsch angeben?

Über das doppelbesteuerungsabkommen zwischenMalta und Österreich werde ich als leihe leider nicht schlauer.

Danke schon Malta für euere Antworten.

Verfasst von: Reinhard Michlits am 04.11.2022 08:01
 


THEMA:  Besteuerung Östereich Malta

Lieber Andreas! Wir beraten Sie sehr gerne. Bitte rufen Sie uns an unter 01/5331637-19. Wir sind auf internationales Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen) spezialisiert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Beste Grüße, Mag. Reinhard Michlits

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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