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Verfasst von: Jonas am 06.10.2022 20:49
 


THEMA:  Kleinunternehmen sinnvoll bei Vollzeitanstellung?

Hey an alle!

Habe hierzu schon 1-2 Forumseinträge gelesen, aber bin mir in der Sache dennoch unsicher:

Neben meiner Vollzeitbeschäftigung habe ich die Möglichkeit mich nebenberuflich in einem freien Gewerbe selbständig zu machen (in welcher steuerlichen Form auch immer).

Dazu habe ich mich schon informiert, was die Ausnahme aus der Pflichtversicherung, Ausnahme der Regelbesteuerung etc. betrifft - Themen die für absehbare Zeit jedenfalls sinnvoll sind.

Da ich diese Nebentätigkeit im nächsten Jahr eher sporadisch ausführen werde, ist meine Frage ob sich das (aus Sicht der Einkommenssteuer etc.) lohnt. Ich erwarte im Geschäftsjahr voerst einen Gewinn zwischen 1.000 - 4000 € - also überschreite ich auch noch keine gewissen Grenzen, was die obig genannten Ausnahmen betrifft. Da es sich um reine Dienstleistung handelt, bleiben nahezu 100% Rohgewinn bei den Aufträgen hängen.

Ist hier ein Gewerbe als Kleinstunternehmer sinnvoll? Gibt es noch andere Möglichkeiten für die genannte Dimension? Dafür die Rechnungen als Privatperson zu stellen, sind die Beträge ja dann doch etwas zu hoch.

Dass hierbei die Unfallversicherung anfällt und bei der Einkommenssteuer noch einiges abgezogen wird, ist mir bewusst. In meinem Vollzeitjob verdiene jährlich etwa 42.000 € Brutto. Macht es Sinn die die Selbständigkeit im Nebenerwerb einfach mal zu versuchen oder ist das eher nutzlos?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Herzlichen Dank!

Jonas

Verfasst von: Jeannie am 09.10.2022 09:39
 


THEMA:  Kleinunternehmen sinnvoll bei Vollzeitanstellung?

Hallo Jonas,

es ist nie privat, wenn man gewinnorientiert Leistungen erbringt, sondern man ist Gewerbetreibender udn damit versicherungspflichtig und einkommensteuerpflichtig. Man hat nicht die Wahl zwischen privat und Kleinunternehmer, sondern der Kleinunternehmer ist noch unter der USt.-Grenze und vielleicht auch noch unter der Vollversicherungsgrenze; unfallversicherungspflichtig ist man sofort, sobald man mit den Vorbereitungen (z.B. Werbung). Liegt man insgesamt über der Höchstbemessungsgrundlage, zahlt man keine SV mehr zusätzlich.

"in welcher steuerlichen Form auch immer" ist einfach zu beantworten: jeder Zuverdienst zur Unselbständigkeit ist ab 730,- Gewinn einheitlich einkommenssteuerpflichtig, egal ob aus Gewerbe, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung, Glückspiel, ...

Für die Umsatzsteuer ist nicht der Gewinn ausschlaggebend sondern der Umsatz. Gerade im nebenberuflichen Dienstleistungsbereich ergibt der Wechsel zur Regelbesteuerung selten Sinn.

Ja, es lohnt sich gerade im Dienstleistungsbereich, wo man wenig Aufwand für Geräte hat, ein Unternehmen zu starten und seine Erfoglsaussichten auszutesten. WEnn es nicht klappt, kann man gerade in diesem Bereich viel leichter wieder aufhören und sich wieder abmelden. Man zahlt die Steuer nur vom Gewinn. Es wird in den ersten zwei, drei Jahren sogar akzeptiert, wenn es ins Minus geht (Verlust wird sogar mit der Lohnsteuer gegengerechnet). Eine einfache Faustregel ist es, dass 50 % des Gewinns an FA und SV gehen.

Ein Steuerberater hilft Ihnen auch schon im Vorfeld, bestimmte Hürden richtig zu nehmen. Wann ist es sinnvoll, bestimmte Ausgaben noch im alten Jahr zu tätigen und welche Ausgaben pauschal abgerechnet werden können. Wie müssen Rechnungen gestaltet werden und was nicht oder nur teilweise als berufliche Ausgabe abgesetzt werden kann.

LG Jeannie

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